Kauf- & Gewährleistungsrecht in der Kanzlei Schmundt in Bremen
Rechtsberatung zum Thema Kauf und Gewährleistung
Quasi ständig schließen wir in unserem Leben einen Kaufvertrag ab – ob im Supermarkt an der Kasse, beim Kauf eines neuen Smartphone oder beim Autokauf. Vereinbart ist die Lieferung frei von Mängeln durch den Verkäufer und die vereinbarte Zahlung des Kaufpreises durch den Käufer. In den meisten Fällen kommt es dabei nicht zu Problemen.
Treten dennoch einmal Probleme und Fragen bezüglich des Kauf- und Gewährleistungsrechtes auf, stehen wir, Brigitte und Dorothee Schmundt in unserer Kanzlei in Bremen an Ihrer Seite.
Wir helfen Ihnen!
Weist eine Sache einmal nicht die zwischen den Parteien vereinbarte Beschaffenheit auf, muss eine Regelung getroffen werden. Wurden Schäden unterschlagen oder ist der Gegenstand nicht zur vorgesehenen Nutzung verwendbar, kann Gebrauch vom Kauf- und Gewährleistungsrecht gemacht werden. Die gegnerische Partei wird zur Rechenschaft gezogen. Um Ihre Ansprüche dabei durchzusetzen, sollten Sie einen Anwalt konsultieren. Durch unsere Spezialisierung auf das Kauf- und Gewährleistungsrecht können wir Ihnen kompetent und mit vollem Einsatz zu Ihrem Recht verhelfen.
Besonders wenn es um teure Gegenstände wie zum Beispiel ein Autokauf oder ein Hauskauf geht, sollte nichts überstürzt, sondern alles gut überlegt werden. In eindeutigen Verträgen müssen alle Rechten und Pflichten sorgfältig festgehalten und anschließend von beiden Parteien gelesen und unterschrieben werden.